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2. Mose 21: Die Rechtsordnungen

 Dies sind die Rechtsordnungen,
die du ihnen vorlegen sollst.

Rechte hebräischer Sklaven

1.

„Wenn du kaufst einen Sklaven dir,
einen Hebräer, so wie ihr,
sechs Jahre dienen soll der Mann;
bis er dann in die Freiheit kann.“

2.

„Bezahl’n muss er kein Lösegeld,
er ist jetzt frei für diese Welt.
Ist er gekommen ohne Frau,
geht er auch ohne, ganz genau.“

6.

„Verkauft ein Mann die Tochter sein,
darf sie nicht freigelassen sein.
Wie andre Sklaven nach der Zeit,
war sie für ihren Herrn bereit.“

3.

„Hat er sich eine mitgebracht,
nimmt er sie mit, so ist’s gedacht.
Gab ihm sein Herr die Frau jedoch,
ist dessen Eigentum sie noch.“

7.

„Wenn dem die Frau dann nicht gefällt,
dann bleibt dem Herrn es freigestellt,
auslösen er sie lassen kann;
erlauben darf es nicht, der Mann,“

4.

„Er lässt sie da, sie darf nicht gehn,
die Kinder auch nicht, muss er sehn.
Bleibt er aus Liebe aber gern
bei Frau und Kind und seinem Herrn,“

8.

„nachdem er selbst sie hat verschmäht,
dass in ein fremdes Volk sie geht.
Ist sie bestimmt für seinen Sohn,
soll nach dem Recht der Töchter schon“

5.

„stellt der ihn seinem Gott dann vor,
bohrt einen Pfriemen durch sein Ohr.
Als Sklave bleibt er alle Zeit
mit Frau und Kind dem Herrn bereit.“

9.

„er tun an ihr. Doch nimmt er sich
noch eine andre ehelich,
dann soll auch seiner ersten Frau
nichts fehlen, was sie braucht. Genau,“

10.

„dass Nahrung, Kleidung, Eherecht,
ihr zustehn, denn das ist gerecht.
Wenn er die Pflichten, diese drei,
an ihr nicht wahrnimmt, muss sie frei-„

11.

„gelassen werden. Sie zahlt auch
kein Lösegeld, wie’s sonst der Brauch.“

 

Vergehen gegen Leib und Leben

12.

„Wer einen andren Menschen schlägt,
so heftig, dass er’s nicht verträgt
und daran stirbt, für den steht fest,
dass man ihn auch nicht leben lässt;“

15.

„Wenn seinen Nächsten sich erwählt
und ihn mit Hinterlist dann quält,
dann umbringt ihn bis hin zum Tod,
für den verlange ich, dein Gott,“

13.

„fürwahr, der hat verdient den Tod.
Wenn er ihn aber nicht bedroht
und auch nicht nachgestellt ihm hat,
vielmehr, dass er’s per Zufall tat,“

16.

„dass man ihn wegreißt vom Altar
und ihn dann tötet selbst sogar.
Wer Vater schlägt, die Mutter auch,
soll Todes sterben, so mein Brauch.“

14.

„weil der kam gerade angerannt,
als er erhoben hat die Hand,
für den zeig ich dir einen Ort,
wohin er fliehen kann sofort.“

17.

„Wer einen Menschen raubt und dann
ihn noch verkauft ’nem andern Mann;
sogar, wenn er ihn bei sich hält,
soll Todes sterben, das nur zählt.“

18.

„Wer Vater oder Mutter flucht,
der hat den Tod sich selbst gesucht.
Wenn Männer miteinander Streit
austragen und in dieser Zeit“

24.

„und stoßen sie, dass es passiert
und diese Frau ihr Kind verliert,
ihr sonst kein Schaden widerfährt,
dann zahlen sie, was nicht verkehrt,“

19.

„mit Stein und Faust sich schlagen sehr
und einer ist verletzt dann schwer,
liegt lang im Bett, steht wieder auf,
auch wenn behindert ist sein Lauf,“

25.

„das, was verlangt der Ehemann.
Ein Richter nimmt sich dessen an,
zahlt an den Mann dann den Betrag,
den er erwartet für den Schlag.“

20.

„so wird der, der geschlagen hat,
nicht schwer bestraft für seine Tat.
Doch zahlt der Schläger dann so weit,
was er versäumt hat in der Zeit.“

26.

„Sollt‘ Schaden dauerhaft entstehn,
dann muss der Ausgleich anders gehn;
Leben um Leben, Zahn um Zahn,
Auge um Auge, denk‘ daran.“

21.

„Die Kosten, die der Arzt erhebt,
die zahlt er dem, der weiter lebt.
Wer prügelt Sklaven mit dem Stock,
auch seine Sklavin bis zum Schock,“

27.

„Auch Hand um Hand und Fuß um Fuß,
so ausgeglichen werden muss.
Brandmal um Brandmal, Beule gar,
Wunde um Wunde, das ist wahr.“

22.

„dass sie dann sterben durch ihn jetzt,
der wird bestraft zu guter Letzt.
Schlägt er sie und sie leben noch
und sterben später, wird er doch“

28.

„Wenn jemand in das Auge schlägt
bei Sklav‘ und Sklavin, ganz direkt,
es ist zerstört für immer dann;
das Gleiche gilt bei einem Zahn,“

23.

„in keinem Fall bestraft dafür;
denn er verliert sein Geld ja hier.
Wenn Männer fangen an den Streit,
wo eine Schwang’re ist nicht weit“

29.

„bei Sklav‘ und Sklavin, er muss nun
Gerechtigkeit bei beiden tun
und frei sie lassen ohne Geld,
das wird von Gott anheim gestellt.“

 

30.

„Kommt mal ein Rind und greift gleich an,
stößt heftig eine Frau, auch Mann,
die sterben an dem schweren Stoß,
soll man das Rind bestrafen bloß.“

34.

„Mit Lösegeld kann er jedoch
in diesem Fall sich retten noch.
Er zahlt, was man von ihm verlangt,
dann nicht mehr um sein Leben bangt.“

31.

„Gesteinigt wird es bis zum Tod.
Doch dient sein Fleisch, so mein Gebot,
zum Essen nicht. Und unbestraft
bleibt sein Besitzer dauerhaft.“

35.

„Dasselbe gilt, wenn dieses Rind
die Tochter stößt und Sohn geschwind.
Doch übertreibt das Rind sodann,
greift Sklaven oder Sklavin an“

32.

„Nur wenn das Rind als aggressiv
bekannt ist, und es geht was schief,
und sein Besitzer gibt nicht acht,
wird er zur Strafe auch gebracht.“

36.

„und deren Herr ist sehr empört,
dann muss der, dem das Rind gehört,
dem Sklavenherren zahlen bar
dreißig Lot Silber, das ist wahr.“

33.

„Wenn es  zu Tode jemand stößt,
wird anders das Problem gelöst.
Gesteinigt wird das Rind sodann;
auch dem Besitzer droht man’s an.“

37.

„Das wilde Rind wird umgebracht,
mit Steinen wird das dann gemacht.“

Ersatzleistungen

38.

„Eine Zisterne ist ein Loch,
man sammelt Wasser darin noch.
Die Grube wird stets zugedeckt,
dass niemand reinfällt und erschreckt.“

39.

„Ist jemand draußen auf dem Feld,
deckt die Zisterne auf, es fällt
ein Rind, ein Esel dort hinein,
soll der Besitzer haftbar sein.“

40.

„Er muss dem Eigentümer Geld
als Ausgleich geben und behält
das tote Tier für sich darauf.
Wenn dann ein Rind im schnellen Lauf“

43.

„ersetzt er dann des andern Tier
und kriegt das tote Rind dafür.
Wenn jemand stiehlt des andern Rind,
vielleicht auch Schaf, das er grad find’t,“

41.

„ein andres Rind zu Tode stößt,
wird es verkauft; was man erlöst,
das wird geteilt. Vom toten Tier
kriegt jeder auch die Hälfte hier.“

44.

„er schlachtet es und isst es auf,
– vielleicht bringt er es zum Verkauf –
dann muss er bringen als Ersatz
für eins fünf Rinder an den Platz;“

42.

„Ist es bekannt, dass dieses Rind
schon früher stößig war und find‘,
dass der Besitzer nicht beacht‘,
wenn es schon vorher Ärger macht,“

45.

„und für ein Schaf ersetzt er vier
als Ausgleich bringt er sie dafür.“

 

Und wie es weitergeht im Text,
das schreib‘ ich später; bis demnächst.

© 03.05.2021       Gisela Kibele

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