Dies sind die Rechtsordnungen,
die du ihnen vorlegen sollst.
Rechte hebräischer Sklaven
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1.
„Wenn du kaufst einen Sklaven dir,
einen Hebräer, so wie ihr,
sechs Jahre dienen soll der Mann;
bis er dann in die Freiheit kann.“ |
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2.
„Bezahl’n muss er kein Lösegeld,
er ist jetzt frei für diese Welt.
Ist er gekommen ohne Frau,
geht er auch ohne, ganz genau.“ |
6.
„Verkauft ein Mann die Tochter sein,
darf sie nicht freigelassen sein.
Wie andre Sklaven nach der Zeit,
war sie für ihren Herrn bereit.“
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3.
„Hat er sich eine mitgebracht,
nimmt er sie mit, so ist’s gedacht.
Gab ihm sein Herr die Frau jedoch,
ist dessen Eigentum sie noch.“ |
7.
„Wenn dem die Frau dann nicht gefällt,
dann bleibt dem Herrn es freigestellt,
auslösen er sie lassen kann;
erlauben darf es nicht, der Mann,“
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4.
„Er lässt sie da, sie darf nicht gehn,
die Kinder auch nicht, muss er sehn.
Bleibt er aus Liebe aber gern
bei Frau und Kind und seinem Herrn,“ |
8.
„nachdem er selbst sie hat verschmäht,
dass in ein fremdes Volk sie geht.
Ist sie bestimmt für seinen Sohn,
soll nach dem Recht der Töchter schon“
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5.
„stellt der ihn seinem Gott dann vor,
bohrt einen Pfriemen durch sein Ohr.
Als Sklave bleibt er alle Zeit
mit Frau und Kind dem Herrn bereit.“ |
9.
„er tun an ihr. Doch nimmt er sich
noch eine andre ehelich,
dann soll auch seiner ersten Frau
nichts fehlen, was sie braucht. Genau,“
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10.
„dass Nahrung, Kleidung, Eherecht,
ihr zustehn, denn das ist gerecht.
Wenn er die Pflichten, diese drei,
an ihr nicht wahrnimmt, muss sie frei-„ |
11.
„gelassen werden. Sie zahlt auch
kein Lösegeld, wie’s sonst der Brauch.“
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Vergehen gegen Leib und Leben
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12.
„Wer einen andren Menschen schlägt,
so heftig, dass er’s nicht verträgt
und daran stirbt, für den steht fest,
dass man ihn auch nicht leben lässt;“ |
15.
„Wenn seinen Nächsten sich erwählt
und ihn mit Hinterlist dann quält,
dann umbringt ihn bis hin zum Tod,
für den verlange ich, dein Gott,“
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13.
„fürwahr, der hat verdient den Tod.
Wenn er ihn aber nicht bedroht
und auch nicht nachgestellt ihm hat,
vielmehr, dass er’s per Zufall tat,“ |
16.
„dass man ihn wegreißt vom Altar
und ihn dann tötet selbst sogar.
Wer Vater schlägt, die Mutter auch,
soll Todes sterben, so mein Brauch.“
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14.
„weil der kam gerade angerannt,
als er erhoben hat die Hand,
für den zeig ich dir einen Ort,
wohin er fliehen kann sofort.“ |
17.
„Wer einen Menschen raubt und dann
ihn noch verkauft ’nem andern Mann;
sogar, wenn er ihn bei sich hält,
soll Todes sterben, das nur zählt.“
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18.
„Wer Vater oder Mutter flucht,
der hat den Tod sich selbst gesucht.
Wenn Männer miteinander Streit
austragen und in dieser Zeit“ |
24.
„und stoßen sie, dass es passiert
und diese Frau ihr Kind verliert,
ihr sonst kein Schaden widerfährt,
dann zahlen sie, was nicht verkehrt,“
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19.
„mit Stein und Faust sich schlagen sehr
und einer ist verletzt dann schwer,
liegt lang im Bett, steht wieder auf,
auch wenn behindert ist sein Lauf,“ |
25.
„das, was verlangt der Ehemann.
Ein Richter nimmt sich dessen an,
zahlt an den Mann dann den Betrag,
den er erwartet für den Schlag.“
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20.
„so wird der, der geschlagen hat,
nicht schwer bestraft für seine Tat.
Doch zahlt der Schläger dann so weit,
was er versäumt hat in der Zeit.“ |
26.
„Sollt‘ Schaden dauerhaft entstehn,
dann muss der Ausgleich anders gehn;
Leben um Leben, Zahn um Zahn,
Auge um Auge, denk‘ daran.“
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21.
„Die Kosten, die der Arzt erhebt,
die zahlt er dem, der weiter lebt.
Wer prügelt Sklaven mit dem Stock,
auch seine Sklavin bis zum Schock,“ |
27.
„Auch Hand um Hand und Fuß um Fuß,
so ausgeglichen werden muss.
Brandmal um Brandmal, Beule gar,
Wunde um Wunde, das ist wahr.“
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22.
„dass sie dann sterben durch ihn jetzt,
der wird bestraft zu guter Letzt.
Schlägt er sie und sie leben noch
und sterben später, wird er doch“ |
28.
„Wenn jemand in das Auge schlägt
bei Sklav‘ und Sklavin, ganz direkt,
es ist zerstört für immer dann;
das Gleiche gilt bei einem Zahn,“
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23.
„in keinem Fall bestraft dafür;
denn er verliert sein Geld ja hier.
Wenn Männer fangen an den Streit,
wo eine Schwang’re ist nicht weit“ |
29.
„bei Sklav‘ und Sklavin, er muss nun
Gerechtigkeit bei beiden tun
und frei sie lassen ohne Geld,
das wird von Gott anheim gestellt.“
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30.
„Kommt mal ein Rind und greift gleich an,
stößt heftig eine Frau, auch Mann,
die sterben an dem schweren Stoß,
soll man das Rind bestrafen bloß.“ |
34.
„Mit Lösegeld kann er jedoch
in diesem Fall sich retten noch.
Er zahlt, was man von ihm verlangt,
dann nicht mehr um sein Leben bangt.“
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31.
„Gesteinigt wird es bis zum Tod.
Doch dient sein Fleisch, so mein Gebot,
zum Essen nicht. Und unbestraft
bleibt sein Besitzer dauerhaft.“ |
35.
„Dasselbe gilt, wenn dieses Rind
die Tochter stößt und Sohn geschwind.
Doch übertreibt das Rind sodann,
greift Sklaven oder Sklavin an“
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32.
„Nur wenn das Rind als aggressiv
bekannt ist, und es geht was schief,
und sein Besitzer gibt nicht acht,
wird er zur Strafe auch gebracht.“ |
36.
„und deren Herr ist sehr empört,
dann muss der, dem das Rind gehört,
dem Sklavenherren zahlen bar
dreißig Lot Silber, das ist wahr.“
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33.
„Wenn es zu Tode jemand stößt,
wird anders das Problem gelöst.
Gesteinigt wird das Rind sodann;
auch dem Besitzer droht man’s an.“ |
37.
„Das wilde Rind wird umgebracht,
mit Steinen wird das dann gemacht.“
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Ersatzleistungen
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38.
„Eine Zisterne ist ein Loch,
man sammelt Wasser darin noch.
Die Grube wird stets zugedeckt,
dass niemand reinfällt und erschreckt.“ |
39.
„Ist jemand draußen auf dem Feld,
deckt die Zisterne auf, es fällt
ein Rind, ein Esel dort hinein,
soll der Besitzer haftbar sein.“
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40.
„Er muss dem Eigentümer Geld
als Ausgleich geben und behält
das tote Tier für sich darauf.
Wenn dann ein Rind im schnellen Lauf“ |
43.
„ersetzt er dann des andern Tier
und kriegt das tote Rind dafür.
Wenn jemand stiehlt des andern Rind,
vielleicht auch Schaf, das er grad find’t,“
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41.
„ein andres Rind zu Tode stößt,
wird es verkauft; was man erlöst,
das wird geteilt. Vom toten Tier
kriegt jeder auch die Hälfte hier.“ |
44.
„er schlachtet es und isst es auf,
– vielleicht bringt er es zum Verkauf –
dann muss er bringen als Ersatz
für eins fünf Rinder an den Platz;“
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42.
„Ist es bekannt, dass dieses Rind
schon früher stößig war und find‘,
dass der Besitzer nicht beacht‘,
wenn es schon vorher Ärger macht,“ |
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45.
„und für ein Schaf ersetzt er vier
als Ausgleich bringt er sie dafür.“
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Und wie es weitergeht im Text,
das schreib‘ ich später; bis demnächst.
© 03.05.2021 Gisela Kibele
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